Allgemeine Geschäftsbedingungen
Förster Gerüstbau GmbH
Gewerbepark 1
08340 Schwarzenberg
1. Allgemein
1.1 Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Vertragsbedingungen, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Spätestens bei Arbeitsbeginn gelten die Bedingungen als angenommen. Es gelten darüber hinaus, soweit nicht anders vereinbart, die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), sowie die technischen Regeln der DIN 18299 und DIN 18451 und die bauberufsgenossenschaftlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung als Vertragsgrundlage.
1.2 Für die Zeit der Gebrauchsüberlassung (Vorhaltezeit) gilt das Mietrecht des BGB.
1.3 Genehmigungen zur Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen, die Nutzung fremder Grundstücke und Gebäude sind vom Auftraggeber vor Aufstellung des Gerüstes einzuholen und uns vorzulegen. Anfallende Gebühren trägt der Auftraggeber.
1.4 Die Isolierung von Hausanschlussleitungen ist vor Arbeitsbeginn vom Auftraggeber zu veranlassen. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
1.5 Die Gebrauchsüberlassung der Gerüste beginnt mit der Gerüstfreigabe oder der Inbetriebnahme durch den Auftraggeber.
2. Angebote
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2 Die Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen nicht an Dritte weitergereicht werden.
2.3 Angebote werden nach dem Kenntnisstand während der Angebotserarbeitung erstellt. Sollten sich bauliche Veränderungen oder Änderungen im Zeitablauf ergeben, werden Angebote den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.
2.4 Statische Nachweise sind nicht in den Einheitspreisen enthalten. Die Kosten für erforderliche Nachweise trägt der Auftraggeber.
3. Auftrag
3.1. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach schriftlicher Auftragsbestätigung und der damit verbundenen Anerkennung der AGB.
3.2 Sollte es in Ausnahmefällen zu einer mündlichen oder fernmündlichen Auftragsbestätigung kommen, so gelten ebenfalls die AGB.
3.3 Bei nachträglich geforderten Gerüständerungen oder Ergänzungen sowie bei Teilaufbau, Abbau oder Umbau gehen die zusätzlich anfallenden Kosten (Lohnkosten; Kosten für An- und Abfahrt; eventuelle Auslagen) zu Lasten des Auftragebers.
3.4 Unvorhergesehene Ereignisse, die uns die Erfüllung unserer Leistungspflicht technisch und wirtschaftlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Auftraggeber Schadensersatz beanspruchen kann.
4. Ausführung und Benutzung
4.1 Die Gerüste dürfen ausschließlich für das betreffende Bauvorhaben und den vereinbarten Einsatzzweck verwendet werden. Eigenmächtige Veränderungen sowie Um- und Abbau, auch teilweise, werden ausdrücklich untersagt. Die Gerüste sind pfleglich und sorgsam zu behandeln.
Das Anbringen von Lasten- oder Personenaufzügen, Schutznetzen oder Planen darf nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Auftragnehmers erfolgen.
Änderungen an der Gerüstverankerung durch die Gerüstnutzer werden strikt untersagt.
Bei Zuwiderhandlung erlischt die Erhaltungspflicht des Auftragnehmers.
4.2 Der Auftraggeber hat für freie Zufahrt zum Leistungsort während der gesamten Ausführung der Gerüstbauarbeiten zu sorgen. Vor Beginn der Arbeiten ist die notwendige Baufreiheit herzustellen. Eventuelle Verzögerungen oder Erschwernisse, welche nicht gesondert vereinbart worden sind, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
4.3 Beschädigungen am Gerüst sind dem Gerüstersteller umgehend anzuzeigen.
4.4 Die Beräumung von Schnee und Eis von den Gerüsten ist Sache des Auftraggebers.
4.5 Die Gerüste müssen vor Abbau gesäubert (besenrein) und beräumt werden. Bei nicht erfolgter Reinigung gehen Verunreinigungen oder Beschädigungen an Fassaden, auf Gehwegen, Grünanlagen oder sonstigen Gegenständen und Bauteilen zu Lasten des Auftraggebers. Ist das Gerüst zum vorgegebenen Abbautermin nicht besenrein, sind wir berechtigt den Abbau abzulehnen oder eine kostenpflichtige Reinigung durchführen zu lassen.
4.6 Das Verschließen der Ankerlöcher in der Fassade erfolgt mit Gerüstverschlussstopfen (Farbe weiß) Das Verschließen der Ankerlöcher mit Putz oder ähnlichem sowie die farbliche Behandlung ist Sache des Auftraggebers.
5. Termine; Freimeldung
5.1 Auf- und Abbautermine sind aus organisatorischen Gründen frühestmöglich jedoch mindestens 3 Werktage zuvor mitzuteilen.
5.2 Die Freigabe zum Abbau der Gerüste hat schriftlich zu erfolgen.
6. Rückgabepflicht
6.1 Der Auftraggeber hat das Gerüst mit allen Einrichtungen nach Beendigung der Gebrauchsüberlassung vollständig, unbeschädigt, und besenrein zurückzugeben. Er steht für alle während der Gebrauchsüberlassung entstandene Schäden und Verlust an Gerüstmaterial ein.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Rechnungen sind sofern nichts anders vereinbart ist abzugsfrei zu bezahlen. Es gelten die auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen.
7.2 Ein Gewährleistungseinbehalt ist nicht zulässig.
7.3 Wir behalten uns vor, den Vertrag bei Zahlungsverzug von mehr als 4 Wochen sofort zu kündigen und das Gerüst dann umgehend abzubauen, ohne dass die Zahlungsverpflichtung entfällt.
8. Haftung
8.1 Für Schäden können wir nur haften, wenn diese Schäden zweifelsfrei durch uns verursacht worden sind. Desweiteren ist jede Ersatzpflicht ausgeschlossen, wenn der entstandene Schaden nicht unmittelbar nach Entstehung angezeigt wurde.
8.2 Das Gerüstmaterial bzw. andere Mietgeräte bleiben auch bei Haftpflichtschäden Eigentum des Vermieters und dürfen nicht als Sicherheitspfand eingezogen werden. Jegliche Zurückhaltung ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Haftpflichtschäden mit der Rechnungssumme zu verrechnen.
8.3 Kann bei Regen, Sturm oder Schnee das Gerüst nicht abgebaut werden, wird für eine eventuell entstehende Verunreinigung der Fassade keine Haftung übernommen.
8.4 Durch uns verursachte Schäden werden von unserer Haftpflichtversicherung gedeckt.
9. Gerichtsstand
9.1. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder ihre Gültigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz unserer Firma, falls sie Auftragnehmerin ist, bestimmt.
Mit Annahme des Angebotes werden sämtliche hier aufgeführten Vertragsbedingungen anerkannt.
Schwarzenberg, den 01.01.2011